Prozessführung

In den vergangenen anderthalb Jahrzehnten hat sich die Führung komplexer, zivilprozessual anspruchsvoller Prozesse immer mehr zu einem Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei entwickelt. Warum bedarf es überhaupt eines solchen Hinweises – gehört es denn nicht zum Standardrepertoire einer Wirtschaftskanzlei, Interessen ihrer Mandanten vor Gericht durchzusetzen? Schon 1989 stellte Rüdiger Volhard fest, dass erfolgreiche Anwälte nicht selten stolz darauf sind, „ein Gericht seit Jahren nicht mehr von innen gesehen zu haben“. Die wachsende Bedeutung der beratenden Tätigkeit hat seither dazu geführt, dass das Prozessgeschäft auf dem Arbeitsfeld der Wirtschaftsanwälte in eine Randlage geraten ist.  

Trotz aller persönlichen Stilfragen ist unsere Prozessführung durch bestimmte gemeinsame Grundprinzipien geprägt: Ausgangspunkt ist eine realistische Einschätzung der Prozessaussichten, in die wir auch Erfahrungen mit dem zuständigen Gericht einbeziehen. Mittel zum Erfolg sind Hartnäckigkeit und eine anschauliche Darstellung in Sprache und Bild (z.B. in Anlagen). Maßstab unserer Leistung ist der Prozesserfolg.   

Als Ansprechpartner im Wettbewerbsrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.