Patent- und Gebrauchsmuster­recht

Wir führen Gebrauchsmuster- und Patentprozesse, d.h. wir

  • verfolgen Verletzungen von Gebrauchsmustern oder Patenten vorprozessual (z.B. durch Abmahnung oder Berechtigungsanfrage),
  • ​​“vindizieren” Patente, die von einer nicht berechtigten Person angemeldet wurden,
  • führen Gütestellen-, Schiedsgerichts- und Mediationsverfahren wegen Patentverletzungen,
  • setzen Ansprüche aus Patenten und – seltener – Gebrauchsmustern in einstweiligen Verfügungsverfahren durch,
  • führen Klagen wegen Patentverletzungen in erster und zweiter Instanz,
  • verteidigen beklagte Parteien in Verletzungsklagen und
  • führen Strafverfahren wegen Patentverletzungen, und zwar entweder auf Seiten der Geschädigten oder der Beschuldigten.

Deutschland ist ein herausragender Patentprozessstandort. Es ist unser Ziel, hier durch kompetente und durchsetzungsstarke Prozessführung zur Entwicklung des Rechtsgebiets beizutragen. Gute juristische Arbeit, ein solides Verständnis der technischen Zusammenhänge und Detailliebe bei der sprachlichen Erfassung von komplexen juristischen oder technischen Zusammenhängen sind uns daher wichtig.

Regelmäßig arbeiten wir mit Patentanwältinnen und Patentanwälten zusammen. Hierbei ist uns an einer angenehmen und ergebnisreichen Teamarbeit mit den mitwirkenden Patentanwälten besonders gelegen. Nicht selten bringt ein unkomplizierter, sachorientierter Austausch mit den Kollegen, mit blauen Robenbesatz, den für den Prozesserfolg entscheidenden Unterschied.

Wir nehmen keine Patentanmeldungen vor. Gerne koordinieren wir aber für unsere Mandanten – auch international – den Schutz ihrer Erfindung durch Vermittlung an erfahrene, im jeweiligen Technikbereich versierte Patentanwälte, mit denen wir im Bedarfsfall die vollständige Korrespondenz bis hin zur Patenterteilung führen.

Als Ansprechpartner im Wettbewerbsrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.