IT-/Medienrecht

Medienrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit den gesellschaftsrelevanten Formen von Kommunikation beschäftigt. Kommunikation vollzieht sich über die Presse, den Rundfunk und Filme, zunehmend aber auch über elektronische Medien wie z.B. Internetforen, Blogs, Social Media und E-Mails. Damit sind als Teilgebiete des Medienrechts zu nennen:

  • Presserecht
  • Rundfunkrecht
  • Filmrecht
  • Internetrecht

Das IT-Recht, das sich – unabhängig davon, ob kommuniziert wird oder nicht – mit den rechtlichen Besonderheiten der Datenverarbeitung beschäftigt, weist eine enge Verwandtschaft mit dem Medienrecht auf. In der anwaltlichen Praxis haben wir uns häufig mit Fällen zu beschäftigen, in denen unter Zuhilfenahme neuer Informationstechnologien, z.B. Twitter, kommuniziert wird, so dass IT- und medienrechtliche Überlegungen nebeneinander angestellt werden müssen.








Meinungsfreiheit als Grundlage des Medienrechts


Im Mittelpunkt der medienrechtlichen Anwaltspraxis steht Artikel 5 Grundgesetz und die ihm zu entnehmenden verfassungsrechtlichen Vorgaben.

Auch in solchen Fällen, in denen Äußerungen nicht über die klassischen Medien wie Zeitungen, das Fernsehen und Radio, sondern über neue Medien verbreitet werden, bleibt die Meinungsfreiheit der Prüfstein. Nach den höchstrichterlichen Vorgaben ist zu prüfen, ob die Äußerung als falsche Tatsachenäußerung angegriffen werden kann oder ob sie eine Meinungsäußerung darstellt, die nur dann justiziabel ist, wenn sie die Voraussetzungen der Schmähkritik erfüllt.


In der gerichtlichen Praxis bestätigt sich für uns immer wieder, dass die Grenzen zwischen diesen Begriffen fließend sind. Eine durchdachte, rechtlich fundierte Argumentation trägt dazu bei, diese Spielräume zu Gunsten des eigenen Mandanten zu nutzen.

In den vergangenen Jahren haben wir uns ständig mit der rechtlichen Zulässigkeit von in Internetforen publizierten Äußerungen über Unternehmen zu befassen gehabt. Darüber hinaus konnten wir für Mandanten Unterlassungansprüche gegen verschiedene Rundfunkanstalten und Printmedien durchsetzen.

Informations­technologierecht


Wir begleiten und beraten zahlreiche – auch bedeutende – Internet- und Computerfirmen in IT-rechtlichen Belangen. Unsere Mandanten wissen es zu schätzen, dass wir uns für Belange der Datenverarbeitung interessieren und Affiliate Marketing, Cloud Computing, Domaingrabbing und DOS-Attack für uns keine Fremdwörter darstellen.


Wir sind neuen Problemstellungen aus der Computerwelt gegenüber aufgeschlossen und sehen es als Herausforderung an, komplexe technische Sachverhalte juristisch auszuleuchten und für Gerichte verständlich darzustellen.

Als Ansprechpartner im Wettbewerbsrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.