Designrecht

„Good design is good business“ (T. J. Watson Jr.) Dieser Grundsatz des legendären Chefs von IBM gilt heute mehr denn je. Wer also geschäftlich erfolgreich sein will, braucht einen verlässlichen, durchdachten Schutz seiner Designs ebenso wie eine versierte Durchsetzung dieser Rechte gegen Nachahmer. ​

Doch was beinhaltet Designschutz?  Er schützt die Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils eines Erzeugnisses vor Nachahmung; also die ästhetischen Merkmale eines Produkts wie z.B. seine Form, Konturen, Oberflächenstruktur, Farben, aber auch die Materialwirkung durch Verwendung bestimmter Werkstoffe. Geschützt werden können alle Produkte, vom klassischen „Designerstück“ (z.B. Modeerzeugnis, Designermöbel, Designtapete) bis hin zu vermeintlich simplen Alltagsgegenständen (wie beispielsweise Küchenzubehör, elektronische Geräte und Rasenmäher), typografische Schriftzeichen, grafische Zeichen, Bildschirmdarstellungen und Gebäude. ​

Wir unterstützen unsere Mandanten bei​:

Entwicklung von Schutzstrategien ​
Nationaler und internationaler Schutz von Designs
Außergerichtliche Durchsetzung von Designrechten​
Portfolioverwaltung im Bereich von Designs.
Designvertragsrecht: Verhandlung und Formulierung von Lizenzverträgen
Competitive Monitoring, d.h. Marktbeobachtung nach Verletzerdesigns

Eintragung von Geschmacksmustern


Wir unterstützen Unternehmen und Designer bei der Wahrung der Exklusivität ihres Designs. Regelmäßig geschieht dies durch die Eintragung von Geschmacksmustern vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und der World Intellectual Property Organization (WIPO).

Das Geschmacksmusterrecht ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Fehler der Anmeldung können daher nicht im Eintragungsverfahren „ausgebügelt“ werden. Sie zeigen sich häufig erst dann, wenn sich das Geschmacksmusterrecht im Prozess als nicht tragfähig erweist.


Unserer anwaltlichen Beratung im Vorfeld der Eintragung kommt daher eine

besondere Bedeutung zu: Wir stellen fest, ob sich der Gegenstand überhaupt für eine Geschmacksmustereintragung eignet. Sofern dies gegeben ist, arbeiten wir gemeinsam mit dem Mandanten anhand des Formenschatzes heraus, worin die Besonderheit des Musters besteht und wie dies in der Anmeldung am besten herausgestellt werden kann und ob eine nationale oder internationale Eintragung geboten ist. Zuletzt vollziehen wir die Eintragung schnell und verlässlich und nehmen die Aufgabe als Vertreter gegenüber den Ämtern war.

Sofern sich das Design nicht für eine Geschmacksmustereintragung eignet, prüfen wir, inwieweit auf anderem Wege – etwa über das Urheberrecht, das Markenrecht oder den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz – Schutz erlangt werden kann.

Designprozesse


Ein weiterer Schwerpunkt unserer Praxis besteht in der Führung von Designrechtsstreiten. Designstreitigkeiten sind hochkomplex und juristisch außerordentlich schwierig. Sie setzen eine besondere Expertise voraus.

Unabhängig davon, ob wir auf Seiten der Inhaber des Designrechts oder der möglichen Rechtsverletzer stehen, ist für uns die vollständige Ermittlung des

Formenschatzes und seine schlüssige und eingängige Darstellung für das Gericht von maßgeblicher Bedeutung. Sie dürfen von uns erwarten, dass wir uns durch intensive Recherche mit geschultem Blick einen eigenen Eindruck vom Gegenstand des Verfahrens machen und jedem Anhaltspunkt nachgehen, der Ihren Standpunkt stärkt.

Als Ansprechpartner im Wettbewerbsrecht stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte zur Verfügung.